Einreise

Double decker © OeAD/Bisail

Für die Einreise nach Österreich zu Studienzwecken benötigen Sie möglicherweise ein Visum und/oder eine Aufenthaltsbewilligung. In diesem Abschnitt finden Sie eine kurze Auflistung aller wichtigster Punkte, die Sie beachten müssen und entsprechende Quellen für weiterführende detailliertere Informationen. Bitte beachten Sie, dass die genauen Voraussetzungen für ein Visum und/oder eine Aufenthaltsbewilligung von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängen. Deshalb sollten Sie sich unbedingt bei den entsprechenden Behörden in Österreich und/oder Ihrem Heimatland erkundigen, welche Bestimmungen jeweils für Sie gelten.

  • Staatsbürger/innen von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie Schweizer Staatsbürger/innen genießen Sichtvermerksfreiheit und benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltsbewilligung. Bei Aufenthalten in Österreich von über drei Monaten benötigen diese Studierenden jedoch eine Anmeldebescheinigung, die innerhalb der ersten vier Monate nach Einreise bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde (Landeshauptmann, Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden muss.
  • Wenn Sie keine EU/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie sogenannte/r Drittstaatsangehörige/r und benötigen zur Einreise nach und zum Studium in Österreich ein Visum C (Aufenthalte bis 90 Tage) oder ein Visum D (Aufenthalte bis 180 Tage) oder eine Aufenhtaltsbewilligung - Student (für Aufenthalte länger als sechs Monate).

Achtung: Ein Visum kann nicht in Österreich verlängert werden!

Ausnahme: Antragsteller, die ohne Visum nach Österreich einreisen dürfen (Informationen hierzu erhalten Sie bei den österreichischen Botschaften), können die Aufenthaltsbewilligung bei der örtlich zuständigen Aufenthaltsbehörde einbringen.

Beginnen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen!

Es empfiehlt sich, mit den Vorbereitungen der Visaantragstellung frühzeitig zu beginnen (ca. drei Monate vor der geplanten Einreise), da es eine Weile dauern kann, bis Sie alle für die Antragstellung benötigten Dokumente beisammenhaben.

Weitere Informationen: www.oead.at/einreise