Studiengebühren

Studienbeitragsregelung für

Universitäten

  • Österreichische ordentliche Studierende und österreichischen Studierenden gleichgestellte Studierende (d.h. Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates) müssen keinen Studienbeitrag bezahlen, solange sie die vorgesehene Mindeststudienzeit nicht um mehr als zwei Semester überschreiten. Nach Ablauf der beiden Toleranzsemester sind 363,36 Euro pro Semester zu bezahlen.

  • Ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, die über eine Aufenthaltsberechtigung für Studierende verfügen: 726,72 Euro pro Semester (ab 1. Semester; jedoch kein erhöhter Studienbeitrag innerhalb der Nachfrist).

  • Alle Studierenden müssen neben dem Studienbeitrag auch den ÖH-Beitrag und den Unfallversicherungsbeitrag von 20,20 Euro pro Semester bezahlen.

In speziellen Fällen ist ein Erlass des Studienbeitrags bzw. eine teilweise oder vollständige Rückerstattung möglich (z.B. für Studierende in Austauschprogrammen und im Rahmen von Hochschulpartnerschaften, Studierende aus den am wenigsten entwickelten Ländern) – jede Universität hat ihre eigenen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website der jeweiligen Hochschule.

Fachhochschulen

Die Fachhochschulen können einen Studienbeitrag einheben. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Fachhochschule.

Privatuniversitäten und Pädagogische Hochschulen

Die Studienbeiträge sind von Institution zu Institution verschieden. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Institution.