Aufenthalt
Anmeldung
Sie müssen sich innerhalb von 3 Werktagen nach der Einreise nach Österreich beim zuständigen Meldeamt (Gemeindeamt, Magistratisches Bezirksamt) anmelden. Dafür benötigen Sie einen Meldezettel, den Sie beim Meldeamt erhalten oder im Internet herunterladen können. Diesen Meldezettel müssen Sie ausfüllen und von Ihrem/Ihrer Vermieter/in unterschreiben lassen (in Jugendherbergen und Hotels wird die Anmeldung beim Einchecken durch die Rezeption durchgeführt). Jede Adressänderung muss dem Meldeamt auch innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden. Vor der Abreise aus Österreich müssen Sie sich wieder abmelden.
Achtung: EU/EWR- sowie Schweizer Staatsangehörige, welche länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen zusätzlich bei der Fremdenbehörde innerhalb der ersten 4 Monate ihres Aufenthalts in Österreich eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Krankenversicherung für Studierende
Sie müssen sicherstellen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Österreich entsprechend versichert sind. Ordentliche Studierende an den österreichischen Universitäten und Fachhochschulen können sich bei der zuständigen Gebietskrankenkasse selbst versichern ("Studierendenselbstversicherung"). Diese Versicherung gilt nur für Österreicher/innen sowie ausländische Staatsbürger/innen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Bestimmte Voraussetzungen (Studienzeiten, Studienwechsel, Einkommensobergrenzen, bereits abgeschlossene Studien) müssen dabei erfüllt werden. Das Anmeldeformular für die Versicherung erhalten Sie bei der für den Hochschulort zuständigen Gebietskrankenkasse und bei der Österreichischen Hochschüler/innenschaft (ÖH).
Studierende aus EU/EWR-Staaten, die im Heimatland eine gültige Krankenversicherung haben, benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen eine private Krankenversicherung abschließen. Sie können sich auch bei der zuständigen Gebietskrankenkasse selbst versichern.
Alternativ dazu kann eine private alle Risiken abdeckende Krankenversicherung nachgewiesen werden (z.B. über www.feelsafe.at bzw. andere Versicherungsanbieter). Diese muss im Wesentlichen dem Leistungsumfang der staatlichen Krankenversicherung entsprechen und darf von dieser nicht "erheblich" abweichen. Vor allem dürfen keine Wartezeiten, Kostendeckelungen oder Risikoausschlüsse bestehen und muss die Versicherung in Österreich direkt leistungspflichtig sein. Um von den Aufenthaltsbehörden als "alle Risiken abdeckende Krankenversicherung" anerkannt zu werden, muss die Erfüllung dieser Voraussetzungen von dem in Frage kommenden Versicherungsunternehmen auch ausdrücklich - in einer schriftlichen Zusatzerklärung zur Versicherungspolizze - bestätigt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier und in der Datenbank "Einreise und Aufenthalt für Student/innen und Forscher/innen".