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Wie läuft das Antragsverfahren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die in Österreich studieren wollen, ab?

Alle, die an einem nicht länger als 6 Monate dauerndem Studium in Österreich interessiert sind, müssen vor Einreise nach Österreich bei einem österreichischen Konsulat oder der österreichischen Botschaft ein Visum beantragen:

  • ein Visum C: für Aufenthalte bis maximal 90 Tage im gesamten Schengenraum; nicht erforderlich wenn Sie visumfrei einreisen dürfen oder
  • ein Visum D: Für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monaten; nicht erforderlich, wenn Sie japanische/r Staatsangehörige/r sind.

Wenn ein Studienaufenthalt von mehr als 6 Monaten geplant ist, kann nach rechtmäßiger Einreise und bei rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich eine "Aufenthaltsbewilligung - Student" beantragt werden. Wenn Sie nähere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte and die zuständige österreischische Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat).

Innerhalb von drei Werktagen nach Ankunft in Österreich müssen Sie sich beim zuständigen Meldeamt an Ihrem Wohnort anmelden.

Genauere Informationen zum Visaverfahren finden Sie auf der OeAD Website.

Wie sieht die Situation aus, wenn ich Staatsbürger/in eines EU-Landes bin?

Wenn Sie Staatsangehörige/r eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind, genießen Sie Visum- und Niederlassungsfreiheit. Wenn die Finanzierung Ihres Aufenthaltes sichergestellt ist und Sie eine ausreichende Krankenversicherung haben, brauchen Sie für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Bei einem Aufenthalt in Österreich über drei Monate Dauer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Österreich binnen vier Monaten bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde im Inland (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) anzeigen und erhalten eine Anmeldebescheinigung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wo kann ich ein Visum / eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende beantragen?

Das Visum müssen Sie vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) im Wohnsitzstaat beantragen. Im Anschluss wird es von dieser Behörde selbst ausgestellt. Ein Visum kann in Österreich nicht verlängert werden!

Was sind die genauen Voraussetzungen für ein Visum?

Detaillierte Informationen finden Sie auf der OeAD Website. Bitte lesen Sie sich die Informationen gründlich durch! Auf der Website und in den Leitfäden finden Sie Checklisten für die Beantragung eines Visums oder einer Aufenthaltsbewilligung; Sie finden dort auch Links zu den Antragsformularen, Erläuterungen zum Ausfüllen der Antragsformulare und Kontaktadressen von österreichischen Universitäten und Behörden. Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag vollständig ist; wenn die österreichische Behörde bei Ihnen fehlende Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Antragsverfahren verzögern.

Wann sollte ich mit der Beantragung eines Studierendenvisums beginnen? Wie lang dauert es, bis ich die Bestätigung erhalte?

Sie sollten Ihren Antrag mindestens drei bis sechs Monate vor der geplanten Ankunft in Österreich stellen. Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitungen aufgrund möglicherweise notwendiger Beglaubigungen und Übersetzungen früh begonnen werden müssen.

Was sind die finanziellen Voraussetzungen für ein Visum?

Sie müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthalts nachweisen: Studierende bis zum 24. Lebensjahr: 515,30 Euro/Aufenthaltsmonat, Studierende ab dem 24. Lebensjahr: 933,06 Euro/Aufenthaltsmonat [Stand 2019] – maximal für 12 Monate im Voraus z.B. durch Guthaben auf einem Sparbuch, Konto bei einer Bank, auf welches von Österreich zugegriffen werden kann, Haftungserklärung einer in Österreich lebenden Person, Nachweis des Ankaufs von Traveller‘s Cheques in entsprechendem Ausmaß oder Stipendienbestätigung. Übersteigt die Unterkunftsmiete 294,65 Euro/Monat [Stand 2019], sind entsprechende zusätzliche Mittel nachzuweisen.

Welche gültigen Nachweise für das persönliche Einkommen zur Finanzierung meines Aufenthalts kann ich bei der Botschaft vorlegen?

Die finanziellen Mittel können auf verschiedene Art nachgewiesen werden, z.B. mithilfe eines Sparbuchs oder Bankguthabens (auf das Bankkonto muss von Österreich aus zugegriffen werden können), nachgewiesener Ankauf von Traveller‘s Cheques oder eine Haftungserklärung einer in Österreich lebenden Person oder einer Institution, die ihren Sitz in Österreich hat. Möglicherweise muss die Herkuft der vorgelegten Mittel nachgewiesen werden können.

Kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern?

In Österreich können nur Aufenthaltstitel (Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen) verlängert werden. Sie müssen den Antrag auf Verlängerung vor Ablauf des alten Aufenthaltstitels einreichen. Bis zur Entscheidung über Ihren Verlängerungsantrag dürfen Sie sich weiterhin in Österreich aufhalten, auch wenn Ihre Aufenthaltsbewilligung abgelaufen ist. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der OeAD Website.

Hilft der OeAD bei der Bearbeitung von Anträgen?

Bitte beachten Sie, dass der OeAD Ihnen bei Ihrem Antrag nicht helfen kann. Wir können bei den österreichischen Behörden weder nachfragen noch intervenieren. Wir informieren nur über die Einreisebestimmungen und das Einreiseverfahren. Wenn Sie allgemeine Fragen zum Antragsverfahren haben, können Sie sich gerne an den OeAD wenden (info@oead.at).

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