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Aufenthalt

Anmeldung beim Magistratsamt/bei der Gemeinde

In Österreich ist es Pflicht, sich innerhalb von drei Werktagen nach der Einreise bei den Gemeindebehörden (Meldeamt: Gemeindeamt, Magistratisches Bezirksamt) anzumelden. Hierfür benötigst du ein Meldeformular (Meldezettel, erhältlich bei den Meldebehörden oder im Internet), das du ausfüllen und von deinem Vermieter/deiner Vermieterin unterschreiben lassen musst. (In Jugendherbergen und Hotels wird diese Anmeldung beim Einchecken von der Geschäftsleitung vorgenommen.) Du musst auch jede Adressänderung innerhalb von drei Werktagen der Meldebehörde melden. Vergiss nicht, die Meldebehörde zu informieren, wenn du Österreich verlässt.
Achtung: Staatsangehörige von EU-/EWR-Ländern und der Schweiz müssen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung (Anmeldebescheinigung) beantragen, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten.

Weitere Informationen:
Österreichische Hochschülerschaft: www.oeh.at
Die International Offices der Universitäten können auch bei der Suche nach einer privaten Unterkunft behilflich sein.

Krankenversicherung für Studierende

Du musst sicherstellen, dass du während deines Aufenthalts ordnungsgemäß versichert bist. Studierende, die an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule als ordentliche Studierende zugelassen sind, können eine umfassende Krankenversicherung bei einer österreichischen Krankenkasse abschließen. Diese Versicherung steht nur Österreichern und Ausländern zur Verfügung, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Österreich haben (und mehrere Anforderungen in Bezug auf Studiendauer, Studiengangswechsel, Einkommen und bereits abgeschlossene Studiengänge erfüllen). Formulare für die Beantragung dieses Versicherungsschutzes sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse) und der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH – Österreichische Hochschülerschaft) erhältlich.

Studierende aus EU-/EWR-Ländern, die in ihrem Heimatland über eine gültige Krankenversicherung verfügen, benötigen die Europäische Krankenversicherungskarte. Alternativ können Studierende auch eine private Krankenversicherung abschließen, die dem Standard der örtlichen öffentlichen Träger in Österreich entspricht.

Alternativ kann auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, die alle Risiken abdeckt (z. B. über www.feelsafe.at oder andere Versicherungsanbieter). Die Leistungen dieser Versicherung müssen "im Wesentlichen" denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und dürfen sich nicht “wesentlich" davon unterscheiden. Es ist wichtig, dass die Versicherung keine Wartezeiten, Kostenobergrenzen oder den Ausschluss bestimmter Risiken vorsieht. Darüber hinaus muss die Versicherung die Kosten für die medizinische Behandlung in Österreich direkt übernehmen. Damit die Versicherung von der Aufenthaltsbehörde als „alle Risiken abdeckende Krankenversicherung“ anerkannt wird, muss die zuständige Versicherungsgesellschaft – zusätzlich zur Versicherungspolice – eine ausdrückliche schriftliche Erklärung vorlegen, in der bestätigt wird, dass die Versicherung diese Anforderungen erfüllt.

Weitere Informationen finden Sie hier oder in unserer Datenbank “Einreise und Aufenthalt für Studierende und Forschende”.

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